Komplette Erstellung der Einkommensteuererklärung

einschließlich:
  • Vorausberechnung des steuerlichen Ergebnisses
  • Komplette Abwicklung mit dem zuständigen Finanzamt
  • Überprüfung des Steuerbescheides
  • ggf. Einlegen von Einspruch bzw. Erhebung von Klage
sofern
  • nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, aus wiederkehrenden Bezügen (z.B. Renten) oder aus Unterhaltsleistungen erzielt werden
und / oder
  • bei Miet-, Kapital-, Spekulations-, und sonstigen Einkünften, wenn die Einnahmen hieraus 13.000/26.000 EUR p.a. (Alleinstehende/Verheiratete) nicht übersteigen und wenn keine Gewinneinkünfte oder umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte vorliegen.
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