
Komplette Erstellung der Einkommensteuererklärung
einschließlich:- Vorausberechnung des steuerlichen Ergebnisses
- Komplette Abwicklung mit dem zuständigen Finanzamt
- Überprüfung des Steuerbescheides
- ggf. Einlegen von Einspruch bzw. Erhebung von Klage
- nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, aus wiederkehrenden Bezügen (z.B. Renten) oder aus Unterhaltsleistungen erzielt werden
- bei Miet-, Kapital-, Spekulations-, und sonstigen Einkünften, wenn die Einnahmen hieraus 13.000/26.000 EUR p.a. (Alleinstehende/Verheiratete) nicht übersteigen und wenn keine Gewinneinkünfte oder umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte vorliegen.